Aktualisierung vom 09.06.2021

UPDATE TENNIS IN ZEITEN VON CORONA

Das Spielprinzip in Kurzform lautet:

BUCHEN - KOMMEN -REGELN BEACHTEN - SPIELEN - GEHEN

Erfreulicherweise können wir dank niedriger Inzidenzzahlen für Berlin einige Lockerungen vornehmen. Folgende Regeln gelten nun bzw. weiterhin für die Nutzung der Anlage:

  • Eigenverantwortung und das bisher gelernte Verhalten ist gefragt und wird erwartet.
  • Die Sportausübung hat kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportler*innen sowie zu anderen Personen zu erfolgen.
  • Die maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, sind einzuhalten.
  • Der Mindestabstand gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner*innen, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht.
  • Der Mindestabstand ist insbesondere zu Stoßzeiten, wenn Spielerwechsel stattfinden, beim Betreten und Verlassen der Anlage, während der Spielpausen, dem Seitenwechsel, dem Bälle Sammeln, bei der Platzaufbereitung, etc. zu beachten.
  • Auf „Shake Hands“ ist zu verzichten. Nutzt bitte den „Racket-Shake“
  • Das Ausüben von Sport ist nur zulässig in kontaktloser Form zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
  • Das Doppelspiel ist unbeschränkt erlaubt - es gelten gesonderte Regelungen für Verbandsspiele (siehe Hygienekonzept des TVBB unter Downloads).
  • Kinder/Jugendliche (Schüler*innen) bis einschließlich 18 Jahren können in festen Gruppen ohne Abstandsregeln einhalten zu müssen im Freien mit bis zu 10 Teilnehmer*innen zuzüglich einer betreuenden Person trainieren. Dem Trainer obliegt die Dokumentationspflicht.
  • Erwachsenen-Training kann ebenfalls mit bis zu 10 Teilnehmern im Freien ausgeübt werden, unter der Auflage, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können. Dem Trainer obliegt die Dokumentationspflicht.
  • Der leitende Trainer muss auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24h vor der Sportausübung anerkannten Tests vorweisen.
  • Gastspiel ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Gäste benötigen einen (negativen) Corona-Test, nicht älter als 24 Stunden und müssen sich im Clubhaus auf der Gästeliste mit Vor- und Nachnamen, sowie Adresse und Telefonnummer registrieren. Das einladende Mitglied ist verantwortlich für die korrekte Dokumentation! Neben der Vorlage eines (elektronischen oder schriftlichen) Test-Nachweises, kann auch unter Aufsicht des einladenden Mitgliedes ein SARS-CoV-2 Test zur Selbstanwendung vor Ort durchgeführt werden.
  • Im Falle von plötzlichem Regen kann es auf der Terrasse schnell zu Überfüllung kommen. Es ist dann geraten die Anlage zu verlassen.
  • Das Betreten des Schuppens zu dem ausschließlichen Zweck, erforderliches Sport-/Arbeitsgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist nur einzeln zulässig.
  • Umkleiden, Duschen und WC- Anlagen können wieder genutzt werden. Beim Betreten des Clubhauses ist eine FFP2-Maske zu tragen und auf den vorgeschriebenen Abstand zu achten. Auf Desinfektion und Lüftung ist zu achten.
  • Verköstigung ist auf der Terrasse wieder möglich - unter der Einhaltung der 1,5m Abstandsregel.
  • Für Spieler*innen dient unser Buchungssystem als Anwesenheitsdokumentation. Alle anderen Personen, die sich auf der Anlage bewegen, müssen sich bitte in die im Clubhaus ausgelegte Anwesenheitsliste eintragen.
  • Nur gesunde Personen dürfen die Anlage betreten.
  • Risikogruppen sind keiner besonderen Gefährdung auszusetzen.
  • Doris Hartmann und Wolfgang Senger wurden zu Corona-Beauftragten ernannt und verfolgen das Geschehen und die Einhaltung der Regeln auf der Anlage. Danke dafür.

 

Im Zweifel gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behandeln - Gesundheit geht vor Wettkampf.

 

Grundsätzlich ist der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit letzter Aktualisierung, derzeit vom 04.06.2021, dem Infektionsschutzgesetz §28b vom 04.06.2021, sowie dem “Nutzungs- und Hygienekonzept des TVBB” Folge zu leisten.